Mit der Kombi-Schulung zu noch mehr Sicherheit für Ihre Mitarbeitenden!

Maximale Sicherheit durch Ersthelfer- und Brandschutzschulung

PROBLEM UND LÖSUNG

Mit dieser Schulung reduzieren Sie Risiken und schützen Ihre Belegschaft und Unternehmenswerte

Brände und medizinische Notfälle können den Betriebsablauf erheblich stören und Menschenleben gefährden. Ein unvorhergesehener Notfall führt nicht nur zu hohen Sachschäden, sondern stellt auch eine ernste Bedrohung für Ihre Mitarbeitenden dar.

Unsere Kombinationsschulung vereint die Ausbildung betrieblicher Ersthelfer mit praxisnahen Brandschutz- und Evakuierungstrainings. Ihre Mitarbeitenden lernen, in kritischen Situationen sicher, schnell und effektiv zu handeln – sei es bei einem Brand oder einem medizinischen Notfall. Die Schulung erfüllt die Vorgaben der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) und kombiniert fundiertes Fachwissen mit realistischen Übungen.

So sorgen Sie für optimal geschulte Teams, die im Ernstfall kompetent reagieren und Ihr Unternehmen vor größeren Schäden schützen.

7 Vorteile der Kombischulung

Warum Sie Ihre Mitarbeitenden als Brandschutz- und Evakuierungshelfer ausbilden sollten

  1. Ganzheitliche Notfallvorsorge – Ihre Mitarbeitenden sind sowohl auf medizinische Notfälle als auch auf Brandereignisse optimal vorbereitet.
  2. Zeit- und Kosteneffizienz – Durch die Kombination beider Schulungen sparen Unternehmen Zeit und Schulungskosten im Vergleich zu getrennten Trainings.
  3. Erfüllung gesetzlicher Vorgaben – Die Schulung deckt die Anforderungen der DGUV und der Verwaltungs-Berufsgenossenschaft (VBG) vollständig ab.
  4. Verbesserte Sicherheit am Arbeitsplatz – Mitarbeitende entwickeln ein umfassendes Sicherheitsbewusstsein und können in verschiedenen Notfällen souverän handeln.
  5. Reduzierung von Unfällen und Schäden – Durch gezieltes Training lassen sich Risiken minimieren und sowohl Personenschäden als auch Sachschäden vermeiden.
  6. Effektivere Notfallreaktion – Die Schulung vermittelt praxisnahe Handlungskompetenzen, sodass Erstmaßnahmen schneller und koordinierter ablaufen.
  7. Stärkung des Teamworks – Die gemeinsame Schulung fördert den Zusammenhalt und verbessert die Zusammenarbeit in Notfallsituationen.
Herzmassage als Wiederbelebungsübung in einem Erste-Hilfe-Kurs

Was unsere Schulungen ausmacht

  • VBG-konforme Ausbildung: Unsere Schulungen entsprechen den aktuellen Richtlinien der VBG, damit sowohl Ihre betrieblichen Ersthelfer, als auch die Brandschutz- und Evakuierungshelfer stets auf dem neuesten Stand der Sicherheitsanforderungen sind.
  • Praxisorientierte Schulungseinheiten: Wir setzen auf einen Hands-on-Ansatz. Unsere Trainings beinhalten realistische Simulationen, um die Fähigkeiten der Teilnehmenden zu stärken, in Notfällen effektive Hilfe leisten zu können.
  • Individuelle Anpassung: Jedes Unternehmen ist einzigartig. Daher passen wir unsere Schulungen an die spezifischen Bedürfnisse Ihres Betriebs an, um sicherzustellen, dass die erlernten Fähigkeiten nahtlos in Ihren Arbeitskontext integriert werden können.
Alexander Klein in einem Erste-Hilfe-Kurs

Dauer:

über 11 Stunden

Rechtliche Grundlagen:

Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) und Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2) sowie DGUV Vorschrift 1, DGUV Grundsatz 304-001 § 26 Abs. 1 der Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 1 (bisher BGV A1/GUV A1)

Inhalte:

Theorie (Umgang mit Notfällen) + Praxis (Realitätsnahe Übungen)

Schulungsart:

Teil 1
Der Theorieteil der Brandschutzhelfer-Ausbildung erfolgt als Online-Schulung vorab. Der Zeitpunkt kann von Teilnehmenden frei gewählt werden.
Ein kleiner Test weist Ihre Teilnahme nach.
Teil 2
Erste Hilffe Schulung + Praxis-Teil des Brandschutz- und Evakuierungshelfers in Ihrem Unternehmen.

Zielgruppe:

Unternehmen jeder Größe und aller Branchen

Anzahl Teilnehmer:

Wir gehen individuell auf Ihre Bedürfnisse ein

Schulungsort:

In Ihrem Unternehmen

Lassen Sie sich ein Angebot erstellen.

unverbindlich und dennoch individuell

Theorie und Praxis

Inhalte der Kombi-Schulung

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, Maßnahmen zum Brandschutz, zur Evakuierung und zur Ersten Hilfe zu treffen, um die Sicherheit ihrer Mitarbeitenden zu gewährleisten. 

Das Arbeitsschutzgesetz (§ 10 ArbSchG) und die Arbeitsstättenverordnung (ASR A2.2) fordern eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Brandschutzhelfer, während die DGUV-Vorschriften sicherstellen, dass Ersthelfer in Betrieben kompetent geschult werden. Unsere Schulungen erfüllen die gesetzlichen Anforderungen und sind von allen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen anerkannt. 

So stellen Sie ein sicheres Arbeitsumfeld sicher und sorgen für optimal vorbereitete Mitarbeitende in Notfallsituationen.

Protext-Feuerlöscher und Branschschutz-SChulungsmaterial
  • Erste-Hilfe-Maßnahmen: Von der Behandlung kleiner Verletzungen bis zur lebensrettenden Soforthilfe decken unsere Schulungen das gesamte Spektrum der Ersten Hilfe ab.

  • Umgang mit medizinischen Notfällen: Wir vermitteln praxisnahe Strategien für sicheres und effizientes Handeln in Notfallsituationen, sei es bei Verletzungen, plötzlichen Krankheitsfällen oder anderen kritischen Ereignissen.

  • Handhabung und Funktion von Feuerlöscheinrichtungen: Grundlagen zur sicheren Bedienung von Feuerlöschgeräten.

  • Auslösemechanismen von Feuerlöscheinrichtungen: Praktisches Wissen zur Aktivierung verschiedener Löschmittel.

  • Löschtaktik und eigene Grenzen der Brandbekämpfung:Einschätzung von Gefahrensituationen. Strategische Vorgehensweise bei der Brandbekämpfung. Erkennen der eigenen physischen und technischen Grenzen.

  • Realitätsnahe Übungen: Training mit Simulationsgeräten und -anlagen. Praktische Anwendung mit realitätsnahen Aufbausätzen.

  • Wirkungsweise und Leistungsfähigkeit: Verstehen der Kapazitäten und Grenzen der Feuerlöscheinrichtungen.

Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Unsere Antworten auf häufig gestellte Fragen

Wie viele Brandschutzhelrer braucht mein Unternehmen?

Die ASR 2.2. fordert eine ausreichende Anzahl von ausgebildeten Brandschutzhelfer. Die genaue Anzahl ist abhängig von der Anzahl der anwesenden Personen und der Brandgefährdung im Unternehmen. Durch den Ausfall von Brandschutzhelfern durch Krankheit, Urlaub oder andere Abwesenheiten empfehlen wir immer 10% mehr Mitarbeitende auszubilden.
Lassen Sie uns die genaue Anzahl bei einem Beratungsgespräch ermitteln.

Wie viele Ersthelfer braucht mein Unternehmen?

Die § 26 DGUV Vorschrift 1 besagt: Bei 2 bis zu 20 anwesenden Personen muss ein Ersthelfer dabei sein. Bei mehr als 20 anwesenden Personen müssen 10% als Ersthelfer ausgebildet sein. In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen es 5 % sein.

Wie lange ist der Brandschutz- und Evakuierungshelfer gültig?

Es wird empfohlen alle 3 Jahre die Brandschutz- und Evakuierungshelfer-Schulung zu wiederholen.

Wie lange ist der betriebliche Ersthelfer gültig?

Laut DGUV ist alle 2 Jahre ein Erste-Hilfe-Training mit 9 Unterrichtseinheiten nötig, um Ersthilfer zu bleiben.

Wie hoch sind die Kosten für diese Kombischulung?

Kein Unternehmen ist gleich – keine Schulung dieselbe. Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot für die Bedürfnisse Ihres Unternehmens. Nutzen Sie dazu unser Formular "Schulungsanfrage".